Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5334
OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98 (https://dejure.org/1999,5334)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.1999 - 9 U 182/98 (https://dejure.org/1999,5334)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 1999 - 9 U 182/98 (https://dejure.org/1999,5334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherung Gebäudeversicherung Leitungswasser Schadensanzeige Frist Rechtsstreitigkeit Hausverwalter Repräsentant

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 6 III; AWB 87 § 13 Nr. 2
    Versicherung Gebäudeversicherung Leitungswasser Schadensanzeige Frist Rechtsstreitigkeit Hausverwalter Repräsentant

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit der Anzeige eines Leitungswasserschadens sechs Wochen nach deren Feststellung; Repräsentantenstellung eines Hausverwalters im Verhältnis zum Gebäudeversicherer bei umfassender Gebäudeversorgung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWB 87 § 13 Nr. 2; VVG § 6 Abs. 3
    Frist zur Schadensanzeige in der Leitungswasserversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98
    Repräsentant ist, wer im Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (BGH, VersR 1993, 828).
  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98
    Vorsätzliches Handeln setzt daher in diesen Fällen voraus, daß dem Versicherungsnehmer die Pflicht zur unverzüglichen Schadensanzeige bekannt war (BGH, VersR 1981, 321; OLG Köln, r + s 1997, 355).
  • OLG Köln, 14.01.1997 - 9 U 111/96

    Leistungsfreiheit bei Verletzung der Schadenmeldepflicht, Versicherung,

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1999 - 9 U 182/98
    Vorsätzliches Handeln setzt daher in diesen Fällen voraus, daß dem Versicherungsnehmer die Pflicht zur unverzüglichen Schadensanzeige bekannt war (BGH, VersR 1981, 321; OLG Köln, r + s 1997, 355).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2012 - 11 U 172/11

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger

    Im Streitfall dürfte allerdings sogar eine Konstellation der zuletzt genannten Art gegeben sein, weil die im Ausland ansässige Klägerin die Verwaltung des Wohngebäudes offenbar ganz in die Hände ihrer Streithelferin gelegt hat und diese auch alle Versicherungsangelegenheiten selbstständig abwickelt (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschl. v. 08.04.2004 - 9 U 10/04, Rdn. 3 f., VersR 2005, 221 = OLG-Rp 2005, 742; OLG Köln, Urt. v. 24.08.1999 - 9 U 182/98, Rdn. 4, RuS 1999, 517 = OLG-Rp Köln 2000, 222).
  • OLG Hamburg, 08.04.2004 - 9 U 10/04

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Wohngebäudeversicherung

    Im Rahmen einer Wohngebäude-Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer deshalb das Handeln seiner Hausverwalterin zurechnen lassen, wenn er die Verwaltung gänzlich in ihre Hände legt und diese auch alle Versicherungsangelegenheiten selbständig abwickelt (OLG Köln, r+s 1999, S. 517).

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Fällen, in denen die Rechtsprechung im Rahmen einer Wohngebäude-Versicherung von einer Repräsentantenstellung ausgegangen ist, besteht daher nicht (vgl. OLG Köln r+s 1999, S. 517; OLG Braunschweig VersR 1971, S. 812; OLG Celle r+s 1986, S. 214).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht